Die Comicausgabe 21/2000 von “Sailor Moon – Das Mädchen mit den Zauberkräften” ist in Deutschland nicht mehr auf dem Index. Dies hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) am 24. Februar 2026 entschieden.
Zu der Indizierung kam es aufgrund einer pornografischen Darstellung in der Serie, und damit in der entsprechenden Comicheft-Ausgabe. Konkret geht es um eine Parodie, in der eine an “Shin-Chan” angelehnte Figur Chibiusa auf höchst zweideutige Weise in Verlegenheit bringt.
Die Streichung vom Index erfolgte hierbei aus rein formalen Gründen.
